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   BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 2012/05   

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BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 2012/05 (https://dejure.org/2007,5920)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.2007 - 2 BvR 2012/05 (https://dejure.org/2007,5920)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 2 BvR 2012/05 (https://dejure.org/2007,5920)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Verneinung jeglichen Rechtsschutzbedürfnisses für einen auf Vollzugslockerungen im Maßregelvollzug gerichteten Antrag nach § 109 Abs 1 StVollzG mit offensichtlich unhaltbarer Begründung

  • Wolters Kluwer

    Verneinung eines Rechtsschutzbedürfnisses durch ein Gericht als Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Antrag auf Verlegung in eine andere Klinik als Voraussetzung für das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine auf Ausgangsgenehmigung gerichtete Klage

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; StVollzG § 109 Abs. 1
    Umfang des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 262
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 2012/05
    Zwar ist es mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, grundsätzlich vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).

    Die Auslegung und Anwendung prozessualer Regeln darf gesetzlich vorgesehene Rechtsbehelfe nicht für den, der davon Gebrauch machen will, leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700).

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 2012/05
    Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde scheitert auch nicht daran, dass der Beschwerdeführer Art. 19 Abs. 4 GG nicht ausdrücklich als verletzt bezeichnet hat (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 102, 370 ).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 2012/05
    Zwar ist es mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, grundsätzlich vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 2012/05
    Von einem solchen Interesse ist auszugehen, solange der Rechtsschutzsuchende gegenwärtig betroffen ist und mit seinem Rechtsmittel ein konkretes praktisches Ziel erreichen kann (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05 -, NVwZ 2006, S. 579 ).
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 2012/05
    Der Zugang zu einer gerichtlichen Sachentscheidung darf jedoch durch die Auslegung und Anwendung des Prozessrechts nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 110, 339 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 2012/05
    Der Zugang zu einer gerichtlichen Sachentscheidung darf jedoch durch die Auslegung und Anwendung des Prozessrechts nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 110, 339 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 2012/05
    Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde scheitert auch nicht daran, dass der Beschwerdeführer Art. 19 Abs. 4 GG nicht ausdrücklich als verletzt bezeichnet hat (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 102, 370 ).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 2012/05
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 2012/05
    Die Auslegung und Anwendung prozessualer Regeln darf gesetzlich vorgesehene Rechtsbehelfe nicht für den, der davon Gebrauch machen will, leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700).
  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03

    Verlegung eines Strafgefangenen; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Verlust der

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 2012/05
    Ob der Beschwerdeführer sich, um begehrte Vollzugslockerungen erreichen zu können, zunächst auf die Verlegung in eine andere Klinik einlassen muss, ist im Gegenteil eine Frage, die seine Rechtssphäre in erheblicher Weise berührt (vgl. zur Grundrechtsrelevanz ungewollter Verlegungen BVerfGK 6, 260 m.w.N.).
  • BSG, 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl BVerfGE 78, 88, 99; 96, 27, 39; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 30. Mai 2007 - 2 BvR 2012/05 -, juris; zum Ganzen stattgebender Kammerbeschluss BVerfG 2. Kammer des 2. Senats vom 12.11.2007 - 2 BvR 9/06, DVBl 2008, 38-40).
  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08

    Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; BVerfGK 11, 262 ; 12, 402 ).
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04

    Menschenwürde im Maßregelvollzug (gemeinsame Unterbringung: Differenzierung

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2007 - 2 BvR 2012/05 -, juris).
  • BVerfG, 28.11.2013 - 2 BvR 2784/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Rechtswegerschöpfung;

    Ein Grundrechtseingriff verliert seine Eingriffsqualität nicht bereits dadurch, dass es dem Betroffenen freisteht, den Eingriff durch Inkaufnahme anderweitiger grundrechtsrelevanter Einschränkungen abzuwenden, er also vor die Alternative unterschiedlicher Eingriffsvarianten gestellt wird (vgl. BVerfGK 11, 262 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2007 - 2 BvR 2395/06 -, juris).
  • BVerfG, 12.11.2007 - 2 BvR 9/06

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Verkennung von Klärungsbedarf bei der

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2007 - 2 BvR 2012/05 -, juris).
  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvQ 42/13

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rückverlegung eine

    Dies ist auch dann von Bedeutung, wenn die Verlegung dem Betroffenen zur Vermeidung sonstiger seiner Meinung nach ungerechtfertigter Nachteile angesonnen wird (vgl. BVerfGK 11, 262 ).

    Weshalb unter diesen Umständen die angebotene Rückverlegung für ihn mit derart schweren Nachteilen verbunden sein sollte, dass zu deren Abwendung das Bundesverfassungsgericht eingreifen muss, legt er nicht dar (vgl. dagegen zu den nicht von einer derartigen Schwere des Nachteils abhängigen fachgerichtlichen Prüfungspflichten, wenn die Unterbringungsanstalt Anträge unter Verweis darauf ablehnt, dass dem Begehren des Untergebrachten - nur - in einer anderen Anstalt entsprochen werden könne, BVerfGK 11, 262 ).

  • LG Kassel, 13.11.2008 - 6 Qs 280/08
    Mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, ist es vielmehr grundsätzlich vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl BVerfG, 30.04.1997, 2 BvR 817/90, BVerfGE 96, 27, 39), soweit der Zugang zu einer gerichtlichen Sachentscheidung durch die Auslegung und Anwendung des Prozessrechts nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Beschluss vom 30.05.2007 - 2 BvR 2012/05; BVerfG, 04.05.2004, 1 BvR 1892/03, BVerfGE 110, 339, 342).

    Auch unter weiterer Beachtung des Grundsatzes, dass von dem Bestehen eines Rechtsschutzinteresses solange auszugehen ist, wie der Rechtsschutzsuchende gegenwärtig betroffen ist und mit seinem Rechtsmittel ein konkretes praktisches Ziel erreichen kann (vgl. BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Beschluss vom 30.05.2007- 2 BvR 2012/05 BVerfG, Beschluss vom 13.12.2005, 2 BvR 447/05, NVwZ 2006, 579), ist ein solches fortbestehendes Rechtschutzinteresse hier somit auch dann nicht anzuerkennen, wenn die Beschwerde gegen die Versagung der Terminsverlegung zulässig gewesen wäre, infolge des Zeitablaufs der Termin jedoch ohne den Angeklagten stattgefunden hat.

  • BVerfG, 26.06.2023 - 1 BvR 491/23

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch den Ermittlungsrichter (unterlassene

    Ein solches liegt (nur) vor, solange der Rechtsschutzsuchende (noch) gegenwärtig betroffen ist und mit seinem Rechtsmittel ein konkretes praktisches Ziel erreichen kann (vgl. BVerfGE 104, 220 ; BVerfGK 7, 87 ; 11, 262 ).
  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 2297/11

    Maßregelvollzug; Verlegung; Vollzugslockerungen; Rechtswegerschöpfung

    Für einen solchen Fall könnte eine derartige Feststellung auch nicht ohne jede nähere Auseinandersetzung mit den berührten grundrechtlichen Belangen (vgl. zur Grundrechtsrelevanz ungewollter Verlegungen BVerfGK 6, 260 ; zur Grundrechtsrelevanz der Bindung von Lockerungsmöglichkeiten an die Voraussetzung vorheriger Verlegung BVerfGK 11, 262 ) getroffen werden.
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